Wir sind eine „staatlich anerkannte Ersatzschule”. Das bedeutet, dass wir nach dem Sächsischen Lehrplan unterrichten. Schüler mit einem guten Oberschulabschluss können am IWG in 3 Schuljahren ein vollwertiges Abitur erreichen. Alle Schüler belegen als 2. Leistungskursfach VBWL. Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an unserer Einrichtung berechtigt zur Aufnahme eines frei wählbaren Studienganges an jeder Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie.
Auch die großen Schüler des IWG können während der 30-minütigen Mittagspause an der Speisenversorgung im TREFF teilnehmen, den auch das im selben Gebäude befindliche IGG als Speiseraum nutzt.
Nein. Dies hat wiederum rechtliche Hintergründe. Schüler müssen sogar darüber belehrt werden, dass das Befahren des Schulhofs mit Fahrzeugen verboten sind.
Sie lenken vom Unterricht ab. In der Pause sollen die Kinder miteinander kommunizieren oder entspannen und nicht am Handy spielen.
Sollte ein Kontakt notwendig sein, steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung bzw. kann eine Lehrkraft angesprochen werden.
Unsere Schule bietet Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr an, dabei werden die Klassen 5, 6 und 7 im Nachmittagsbereich der Schule betreut oder sie wählen eine Arbeitsgemeinschaft aus dem vielfältigen Angebot.
Die Schulbücher können gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden.
Melden Sie es telefonisch vor der ersten Stunde ab und denken Sie auch an die Abbestellung des Essens. Volljährige Schüler dürfen sich nicht selbst entschuldigen, sondern sind vom Sorgeberechtigten abzumelden. Ab dem 4. Tag einer Erkrankung benötigt die Schule ein ärztliches Attest als Nachweis. Auch Exkursionen und Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen, bei denen Ihr Kind nicht unentschuldigt fehlen darf. Bei einer Sportbefreiung besteht trotzdem Anwesenheitspflicht für den Sportunterricht.
Für das Nachholen des versäumten Stoffes ist jeder selbst verantwortlich. Am besten sollte ein zuverlässiger Schüler als Übermittler beauftragt werden. Bei umfangreicheren Fehlzeiten können Mitschriften auch in der Schule kopiert werden.
14-tägig findet ein Nachschreibetermin für versäumte Arbeiten statt. Die Schüler nehmen den auf das Ende der Krankenzeit folgenden Termin selbstständig wahr. Müssen mehrere Arbeiten nachgeschrieben werden, sind die Termine individuell mit dem betreffenden Fachlehrer abzusprechen. Unentschuldigtes Fernbleiben zieht die Note 6 nach sich.
Folgende Regelung gilt für den Krankheitsfall (bzw. anderen triftigen Grund) nach Schulbesuchsordnung in der Fassung vom 09.03.2004:
„Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen […] zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. […] Im Falle [einer telefonischen] Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. […]
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen […], kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter […] die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. […]“
Darüber hinaus wird das Fernbleiben von Klausuren (Sekundarstufe II) und Prüfungen (BLF, Abitur u.ä.) lediglich mit einem ärztlichen Nachweis entschuldigt. Erfolgt kein Nachweis, wird die nicht erbrachte Leistung mit Note 6 bzw. 0 Punkten bewertet.
Nach einer Woche.
Der Bewertungsmaßstab ist für die SIS-Schulen einheitlich und richtet sich nach den Bestimmungen der Schulordnung für Berufliche Gymnasien in Sachsen. Er kann beim Fachlehrer eingesehen werden bzw. wird vom Klassenlehrer ausgeteilt.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, z. B. die Mitgliedschaft im Schulförderverein, die Unterstützung bei Festen und Feiern, die Mithilfe bei Arbeitseinsätzen, durch Geld- oder Sachspenden oder mit eigenen kreativen Ideen.
Telefon: +49 34341 460-0
Telefax: +49 34341 460-13
Internationales Wirtschaftsgymnasium Geithain
Friedrich-Fröbel-Straße 1
04643 Geithain